Der CoetryLab
Verein
Coetry Was?
Hinter dem CoetryLab steht der CoetryLab Verein. Das Wort Coetry steht für die Kombination aus «Coding» und «Poetry», denn Programmierung kann durchaus wie Poesie anmuten. Coding ist geradezu eine verkannte Kunstform, die viel zu oft als etwas technisches, rein mechanisches gesehen wird. Dabei lassen sich die kreativsten Medien damit erschaffen.
Der CoetryLab Verein hat sich zum Ziel gesetzt, diese Einstellung zum Coding und zur Informatik populär zu machen. Und dafür eignet sich die Form einer offenen Lab-Struktur hervorragend.
Gründung & Zweck
Der CoetryLab Verein wurde im April 2021 durch Daniel Jung und Bernadette Spieler gegründet und verfolgt seit jeher den Zweck, Kindern und Jugendlichen einen ungezwungenen Zugang zum Programmieren und zur Medienproduktion zu ermöglichen. Er ist eine Anlaufstelle ausserschulischen Experimentierens und Gestaltens.
Unsere Vision ist die frühe informatische Förderung und das Aufzeigen von Entwicklungschancen. Darüber hinaus will der Verein Unterstützungsangebote für benachteiligte Familien ermöglichen und generationsübergreifende Projekte fördern.
Creative Coding
Das CoetryLab soll kreative und zukunftsweisende Möglichkeiten im Programmieren rund um Medien sichtbar machen.
Bildung
Mit dem CoetryLab möchten wir informatische Bildung und Medienbildung für alle ermöglichen.
Gender & Diversity
Im CoetryLab brechen wir Gender-Rollen auf und legen den Fokus auf Diversität in Projekten.
Unterstützen Sie das CoetryLab
Um das CoetryLab aufrecht zu erhalten, sind wir auf die Unterstützung von Stiftungen und Privatpersonen angewiesen.
Nur so können wir Kindern und Jugendlichen ein Umfeld bieten, in dem sie sich und ihre Ideen frei von Erwartungen und Druck verwirklichen können.
Unsere Haupt-Fördermittelgeberin ist:
Paypal:
Auf dem kürzesten Weg können Sie uns über folgenden Link unterstützen:
Begünstigter:
CoetryLab Verein
Hohlstrasse 201
CH-8004 Zürich
Schweiz
Bank:
Zürcher Kantonalbank
Bahnhofstrasse 9
CH-8001 Zürich
Schweiz
Konto:
IBAN: CH16 0070 0114 8058 6377 1

Die CoetryLab Vereinsstatuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen Coetry Lab besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. Die Vereinsadresse entspricht der Adresse des Vereinslokals.
2. Ziel und Zweck
Der Verein Coetry Lab macht es sich zur Aufgabe, das Interesse, die Neugierde und die Begabung von Kindern und Jugendlichen in der Medien- und Informatischen Bildung zu fördern. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung. Gleichzeitig entwickelt der Verein Angebote um Kinder und Jugendliche zu ermutigen, ihrem Interesse an selbständigen Projekten nachzugehen. Perspektivisch sieht sich der Verein als Anlaufstelle ausserschulischen Experimentierens und Gestaltens im Bereich Programmierung und Medien. Die Vision des Vereins besteht darin Kindern und Jugendlichen eine frühe informatische Förderung anzubieten, sowie Unterstützungsangebote für benachteiligte Familien zu ermöglichen, bis hin zur Förderung generationenübergreifender Projekte. Dafür stellt der Verein die jeweils nötigen strukturellen, technischen und räumlichen Voraussetzungen zur Verfügung, indem offene Lernräume geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit Trainer:innen sowie unter Einbezug der Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen soll ein weitreichendes Angebot im Bereich Medien und Programmieren geschaffen werden.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Preisgelder
- Subventionen
- Coetry Lab-Beiträge
- Erträge aus Leistungsvereinbarungen
- Spenden, Stiftungen und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Höhe der Beiträge hängt von der Art der Mitgliedschaft ab.
Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in aktive, passive Mitglieder und Ehrenmitglieder. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
Passive Mitglieder mit Stimmrecht sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern. Passivmitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Ehrenmitgliedschaft kann durch die Mitgliederversammlung an Personen verliehen werden, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Er muss dem Vorstand mit einer Austrittsfrist von einem Monat schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit mit oder ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand ausgeschlossen werden.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich während des ersten Quartals statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 1 Monat im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen.
Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 2 Monate nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Kenntnisnahme des Jahresbudgets
- Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
- Rekursentscheid bei Ausschlüssen von Mitgliedern
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem absoluten Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Präsident:in den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 2 bis 5 Personen.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Tritt ein Mitglied des Vorstands aus, so tritt die nachfolgende Person in die laufende Amtszeit des ausscheidenden Vorstandsmitglieds ein.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
- Präsidium
- Vizepräsidium
- Finanzen
- Aktuar:in
- Buchhaltung und Personal
- Förderbeiträge
Ämterkumulation ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch auf elektronischem Weg) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Sitzungsgeld und Vergütung der effektiven Spesen.
10. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt 1 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
11. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift der Präsidentin/des Präsidenten zusammen mit der Vize-Präsidentin/des Vize-Präsidenten des Vorstandes.
12. Haftung
Für allfällige Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einem Stimmenmehr von 3/4 der Mitglieder und des gesamten Vorstands beschlossen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder daran teilnehmen.
Nehmen weniger als 2/3 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche einen ähnlichen Zweck verfolgt.
Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 14. April 2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Präsidium: Daniel Jung
Vize-Präsidium: Jasmin Braunwalder
Beratende Funktion: Tobias Schifferle